Leistungen
Behindertenbehandlung

Wir betreuen in unserer Praxis zahlreiche große und kleine Patienten mit sehr unterschiedlichen Behinderungen.
Wir sind sehr bemüht, eine der jeweiligen Behinderung angepasste Lösung zu finden.
Als Mutter eines behinderten Kindes weiß Frau Dr. A. Marliani die besonderen Bedürfnisse dieser Patienten.
Mehr noch als bei unseren „gesunden“ Patienten ist hier eine gute Mundhygiene und regelmäßige Prophylaxe unabdingbar.
Die Behinderung kann es jedoch notwendig machen, einige der Behandlungen als Narkosebehandlung durchzuführen. Hier werden wir im Einzelfall gemeinsam mit Ihnen Nutzen und Risiko abwägen.
Leider gibt es für diese spezielle Patientengruppe kaum Ausnahmen bezüglich der Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen. Im Klartext heißt dies: Nahezu alles, was Sie auch für einen „gesunden“ Patienten selber bezahlen müssten, müssen Sie auch für einen Patienten mit Behinderung zahlen. Wir versuchen jedoch immer, hier eine für Sie wirtschaftlich tragbare Lösung zu finden
Die Barrierefreiheit unserer Praxis ermöglicht unseren Patienten mit körperlichen Beeinträchtigungen einen einfachen Zugang und einen angenehmen Aufenthalt in unserer Praxis.
Was wir für Sie tun können
Seit dem 1.7.2018 besteht ein Mehranspruch auf präventive Leistungen nach §22a SGB V. Dies gilt für Menschen mit einem Pflegegrad nach §53 SGV XI oder einer Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII und umfasst folgende Leistungen:
- Erhebung des Mundgesundheitsstatus und Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege
- Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene sowie über Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit, ggf. unter Einbeziehung der Pflege- oder Unterstützungspersonen
- Zahnsteinentfernung einmal halbjährlich.