Leistungen
Kinderzahnheilkunde
Viele Erwachsene leiden unter Zahnarzt-Ängsten. Unser Ziel ist es, Ihrem Kind durch ein Bündel von Maßnahmen solche Ängste zu ersparen.
Daher ist der erste Besuch Ihres Kindes bei uns normalerweise ein Kennenlern- und Kontrolltermin. Wichtig ist jetzt vor allem, dass das Kind Vertrauen zu uns aufbaut, dass Ihr Kind merkt, dass es uns nicht ausgeliefert ist, sondern aktiv mitarbeiten darf.
Wir schätzen Behandlungsbedarf und -bereitschaft für Ihr Kind ein und planen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wenn notwendig und möglich werden dazu auch Röntgenbilder angefertigt.
Erst in nachfolgenden Sitzungen werden wir dann versuchen, notwendige Maßnahmen wie z.B. Füllungen oder Extraktionen durchzuführen. Bitte überlassen Sie es hier in jedem Falle uns, Ihrem Kind unser Vorgehen zu erklären!
Diese Erklärungen können Ihnen in einigen Fällen seltsam vorkommen. Bitte bleiben Sie trotzdem passiv im Hintergrund, unser Vorgehen ist speziell auf Kinder abgestimmt. So sprechen wir z.B. gegenüber Ihrem Kind grundsätzlich nicht von einer Spritze oder vom Bohrer, sondern erklären ihm, dass der Zahn jetzt mit Schlaftropfen schlafen gelegt wird. Während er „schläft“, putzen wir ihn dann mit unserer Rubbelbürste und der Spezialdusche sauber. Das „Badewasser“ wird dann mit unserem kleinen oder großen „Schlürfi“ abgesaugt usw..
Eine wichtige Bitte an die Eltern: Bitte versprechen Sie Ihrem Kind vor dem Zahnarztbesuch keine Belohnung für tapferes Verhalten! Ihr Kind wird dadurch normalerweise nur misstrauisch. Es sollte den Zahnarztbesuch als etwas Selbstverständliches ansehen. Wenn Sie selber unter deutlichen Zahnarzt-Ängsten leiden, kann es sinnvoll sein, eine andere Begleitperson für Ihr Kind zu finden, da sich Ihre Ängste auf das Kind übertragen können.
Was wir für Sie tun können
Vorbeugen ist besser als Bohren!
In der Prophylaxe-Sitzung werden die Zähne Ihres Kindes zunächst angefärbt, um Beläge auch für das Kind sichtbar zu machen. Unsere geschulten Helferinnen erklären dem Kind (und ggf. den Eltern), wie die Zähne richtig geputzt werden sollten.
Danach werden sie gründlich gereinigt und fluoridiert. Eine solche Prophylaxe-Sitzung wird bei Kindern ab dem sechsten Lebensjahr zwei mal jährlich von den Krankenkassen bezahlt. Ein positiver Nebeneffekt der Prophylaxe-Sitzung ist, dass sich das Kind spielerisch an die Gegebenheiten in der Praxis gewöhnen kann.
Bei kariesaktiven Kindern sind weitere Prophylaxe-Sitzungen sinnvoll. Dies gilt insbesondere für Kinder vor dem sechsten Lebensjahr. Leider werden diese Kosten jedoch nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Ein weiterer Bestandteil der Prophylaxe bei Kindern sind Versiegelungen der sog. Fissuren. Dies sind Spalten und kleine Grübchen auf der Oberfläche der Milch- und bleibenden Backenzähne. Diese Fissuren sind mit der Zahnbürste praktisch nicht zu reinigen und daher eine Angriffsstelle für Karies.
Nach intensiver Reinigung der Zahnoberflächen werden die Fissuren mit einem speziellen Kunststoff aufgefüllt (versiegelt). Leider ist dies nur bei den bleibenden großen Backenzähnen eine Kassenleistung. Eine Versiegelung der Milchzähne kann daher nur als Privatleistung erfolgen.
Neben der richtigen Putztechnik und der Fissurenversiegelung stellt die Fluoridierung der Zähne eine weitere wichtige Säule der Prophylaxe bei Kindern dar. Fluoride härten den Zahnschmelz und schützen ihn so vor dem Angriff der Säuren, die von Bakterien im Zahnbelag gebildet oder mit der Nahrung (Säfte!) aufgenommen werden.
Regelmäßige Intensiv-Fluoridierungen beim Zahnarzt erhöhen diesen Schutzeffekt zusätzlich zu der täglichen Anwendung von fluoridhaltiger Zahnpasta.
Kommt es allen Bemühungen zum Trotz zu einer Karies, ist es wichtig, dass die defekten Stellen möglichst bald und vollständig gefüllt werden. Dies gilt für das Milchgebiss ganz genau so wie für die bleibenden Zähne.
Milchzähne sind zwar „Zähne auf Zeit“, erfüllen aber neben der reinen Kaufunktion wichtige Aufgaben in der Kiefer- und Sprachentwicklung Ihres Kindes. Ganz abgesehen vom rein ästhetischen Problem, das schwarze oder fehlende Zähne mit sich bringen, oder von den Schmerzen, die selbstverständlich auch Milchzähne verursachen können. Und nicht zuletzt ist ein gesundes Milchgebiss Voraussetzung für ein gesundes bleibendes Gebiss.
Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen dürfen wir als Füllmaterialien Zemente, Compomere und, sofern das Kind das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, seit dem 1.7.2018 auch Komposite verwenden.
Bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr müssen wir für Komposite (Füllungskunststoffe) eine private Zuzahlung erheben, da hier die Krankenkassen die Mehrkosten und den Mehraufwand nicht übernehmen. Die Kosten ergeben sich aus der Art und dem Umfang der Füllungen. Sie erhalten in jedem Falle vorher einen Kostenvoranschlag.
Amalgam wird von uns grundsätzlich nicht mehr eingesetzt.
Bei sehr stark zerstörten Zähnen werden unter Umständen auch Kinderkronen notwendig. Näheres dazu finden Sie unter dem Punkt Prothetik bei Kindern.
Sehr stark zerstörte Milchzähne können vielfach noch durch eine Milchzahnkrone (silberfarbene Stahlkrone für die Seitenzähne oder zahnfarbene Frasaco-Krone für die Frontzähne) erhalten werden. Diese Leistungen rechnen wir mittels Heil- und Kostenplan mit Ihrer Krankenkasse ab.
Sind die Zähne so stark geschädigt, dass sie entfernt werden müssen, ist in vielen Fällen ein sog. Platzhalter oder eine Kinderprothese notwendig. Ein Platzhalter ist, wenn überhaupt, nur im Seitenzahnbereich notwendig. Er soll die entstandenen Zahnlücken für die nachfolgenden bleibenden Zähne offen halten.
Festsitzende Platzhalter sind komfortabler zu tragen, allerdings grundsätzlich Privatleistung.
Herausnehmbare Platzhalter und Kinderprothesen sind im Normalfall Leistungen, die wir mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Sollten allerdings nur die vier Frontzähne ersetzt werden, so ist diese Prothese ausdrücklich keine Kassenleistung.
Bei Kindern kann nach Zahnverlust Ästhetik sowie Kau- und Sprachfunktion durch eine Prothese verbessert werden.
Wir beraten Sie gerne, was für Ihr Kind die beste Lösung ist.
Trotz aller Bemühungen wird es nicht immer möglich sein, Ihr Kind auf normalem Wege zu behandeln. In solchen Fällen bieten wir Ihnen eine Narkosebehandlung in unserer Praxis an.
Näheres dazu finden Sie unter der Leistung Narkosebehandlung.