Leistungen
Endodontie
Endodontie meint die Wurzelbehandlung.
Dabei werden in der Regel unter lokaler Betäubung die Wurzelkanäle von vitalem, vor allem aber auch totem Gewebe und entzündlichem Material befreit. Nach entsprechender Reinigung werden die Wurzelkanäle dann mit einem gewebeverträglichen Material wieder aufgefüllt.
Sinn der Maßnahme ist es, auch die Zähne zu erhalten, bei denen es durch Karies bereits zu einer Entzündung oder sogar Zerstörung des Nervengewebes gekommen ist.
Wegen der in der Regel kariesbedingt starken Zerstörung der Zähne ist meist eine dauerhafte Versorgung durch eine Überkronung angebracht.
Eine Wurzelbehandlung ist nicht in jedem Falle eine Leistung, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden darf! Wir informieren Sie in jedem Falle vorher, ob Ihre Krankenkasse die Maßnahme ganz oder teilweise trägt.
In komplizierten Fällen kann es sinnvoll sein, einen Spezialisten für Wurzelbehandlungen (Endodontologe) aufzusuchen. Dazu werden wir Sie gegebenenfalls ausführlich beraten. Diese Behandlungen sind dann allerdings keine Kassenleistung.