Leistungen
Alterszahnheilkunde
Das Alter bringt seine eigenen Herausforderungen und Probleme auch in der Zahnmedizin mit sich.
Um auch unsere älteren Patienten optimal betreuen zu können, haben wir uns daher auf dem Gebiet der Seniorenzahnmedizin speziell weitergebildet. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung nicht nur in der Praxis selbst an, sondern besuchen auch die beiden Kempener Altenheime sowie die Früh-Reha und das Krankenhaus.
Die Barrierefreiheit unserer Praxis ermöglicht unseren Patienten mit körperlichen Beeinträchtigungen einen einfachen Zugang und einen angenehmen Aufenthalt in unserer Praxis.
Was wir für Sie tun können
Die Herausforderungen in der Alterszahnheilkunde sind sehr vielfältig. Im Vordergrund steht immer eine Anleitung zur optimalen Pflege der noch vorhandenen Zähne. Dies kann z.B. durch nachlassende körperliche Fähigkeiten durchaus ein Problem werden, dass den Einsatz spezieller Geräte oder Techniken verlangt.
Auch die im Alter immer häufiger nötige Einnahme von Arzneimittel kann viele Probleme im Mundraum wie zum Beispiel Mundtrockenheit oder Brennen der Zunge verursachen und verlangen eine abgestimmte Behandlung.
Alterszahnheilkunde kann aber auch bedeuten, in enger Abstimmung mit den Patienten und/oder den Angehörigen zu entscheiden, ob Maßnahmen unbedingt notwendig oder überhaupt noch sinnvoll und zumutbar sind.
Ist dann doch ein Zahnersatz notwendig, so sollte er so geplant werden, dass er möglichst hohen ästhetischen Ansprüchen genügt und dennoch auch mit nachlassender Sehkraft oder eingeschränkter Beweglichkeit der Hände noch gut gepflegt werden kann.
Im Rahmen unseres Kooperationsvertrages führen wir in den beiden Altenheimen in Kempen Kontrollen, Beratungen und gegebenenfalls kleinere Behandlungen durch. So können viele oft schwierige Transporte der Patienten in die Praxis vermieden werden.
Auch Hausbesuche sind im Einzelfall möglich. Beides muss jedoch mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf geplant werden.
Seit dem 1.7.2018 besteht ein Mehranspruch auf präventive Leistungen nach §22a SGB V. Dies gilt für Menschen mit einem Pflegegrad nach §53 SGV XI oder einer Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII und umfasst folgende Leistungen:
- Erhebung des Mundgesundheitsstatus und Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege
- Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene sowie über Maßnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit, ggf. unter Einbeziehung der Pflege- oder Unterstützungspersonen
- Zahnsteinentfernung einmal halbjährlich.