Leistungen
Narkosebehandlung
Seit vielen Jahren haben wir in unserer Praxis die Möglichkeit, Narkosebehandlungen durchzuführen. Dazu haben wir ein erfahrenes Anästhesieteam für die Durchführung der Narkosen gewonnen.
Um ein höchstes Maß an Sicherheit gewährleisten zu können, muss dazu in unserer Praxis eine umfangreiche Ausrüstung ähnlich der Situation in einem normalen OP-Saal aufgebaut werden.
Aus diesem Grunde können wir Narkosebehandlungen nur mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf anbieten.
Aufgrund des notwendigen erheblichen Aufwandes bitten wir Sie außerdem dringend, im Falle einer Verhinderung bis 24 Stunden vor dem Narkosetermin abzusagen! Im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung können Sie notfalls noch am Tage der vorgesehenen Behandlung absagen.
Sollten Sie den Termin jedoch ohne Absage nicht wahrnehmen, so müssen wir die Kosten des Narkosearztes leider an Sie weitergeben.
Zur Zeit kann die Narkose für Kinder bis zu 12 Jahren sowie für Personen mit Behinderungen vom Narkosearzt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Für alle anderen Personen ist diese Leistung in der Regel Privatleistung und muss von Ihnen selber getragen werden. Eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse ist hier nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und sollte in jedem Falle vorher von Ihnen abgeklärt werden.
Natürlich bieten wir die Narkosebehandlung nicht nur für Kinder, sondern auch für Behinderte oder Angstpatienten an.
Was wir für Sie tun können
Trotz aller Bemühungen, unsere kleinen Patienten an die Behandlung heranzuführen, ist es manchmal notwendig, die Kinder in Vollnarkose zu behandeln. Dabei handelt es sich oft um sehr junge Kinder und/oder sehr umfangreichen Behandlungsbedarf.
Hier kann es sinnvoller sein, zunächst eine Sanierung des Milchgebisses in Vollnarkose durchzuführen und danach die Kinder in kleinen Schritten im Rahmen der Prophylaxe an eine normale Behandlung heranzuführen.